Krankmeldungen und Entschuldigungen

Im Fall einer Krankheit Ihres Kindes (oder einer sonstigen Verhinderung) rufen Sie bitte gleich morgens bis 7.30 Uhr im Sekretariat an (0621-2936700) oder schreiben Sie eine Mail an sekretariat(@)kfg-mannheim.de. Eltern der fünften Klassen nutzen für die Abwesenheitsmeldung bitte ihren Zugang in WebUntis.

Innerhalb von drei Tagen muss der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer dann bitte zusätzlich noch eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Eine E-Mail gilt dabei nicht als schriftliche Entschuldigung. Sollte Ihr Kind länger als drei Tage fehlen, können Sie diese schriftliche Entschuldigung gern im Sekretariat abgeben (oder abgeben lassen), sie uns zuschicken oder sie in den Briefkasten der Schule werfen.

Bei einer Entschuldigung muss angegeben werden, warum ein Schüler fehlt (z.B. "Krankheit") und wie lange er voraussichtlich fehlen wird. Wenn Klassenarbeiten oder Klausuren verpasst werden, dann bitten wir darum, das in Ihrer Entschuldigung zu erwähnen.

Für die Entschuldigung ihrer Kinder sind grundsätzlich die Eltern zuständig. Nur volljährige Schüler müssen sich selbst entschuldigen.

Für die Oberstufe gilt eine leicht abweichende Regelung, die den Schülern und Eltern immer am Anfang des Schuljahres mitgeteilt wird und die Sie hier einsehen können.

Bitte beachten Sie, dass wir bei unentschuldigtem Versäumen von Klassenarbeiten und Tests die Note "ungenügend" erteilen müssen.

Für den Sportunterricht gilt noch folgende besondere Regelung: Wenn ein Schüler nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann, so hält er sich in aller Regel dennoch in der Halle auf und wird zu Aufgaben, die er bewältigen kann, herangezogen.

 

Die rechtlichen Grundlagen dafür finden Sie in § 2 Absatz 1 der Schulbesuchsverordnung und in § 8 Absatz 5 der Notenbildungsverordnung.